
Informationen für Käufer
Details für potenzielle Eigentümer
Im TØVA werden die Eigentümer in einer exklusiven Gemeinschaft willkommen geheissen. Unser engagiertes Kundenserviceteam sorgt für ein nahtloses und unvergessliches Erlebnis.
Informationen zum Eigentum
Option A (wenn zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung keine Zahlungszusage einer Schweizer Bank gegeben wird)
- 25 % abzüglich der Reservierungszahlung, die zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung an den Verkäufer zu zahlen ist.
- 25 % des Kaufpreises sind bei Fertigstellung des Rohbaus und des Kerns fällig.
- 50 % (zzgl. zusätzlicher Kosten) sind dem Verkäufer bei Übergabe der Einheit zu zahlen.
Option B (wenn zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung eine Zahlungszusage einer Schweizer Bank vorliegt)
- CHF 50 000 sind bei Unterzeichnung des Reservierungsvertrags gemäss den dort festgelegten vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.
- 30 % abzüglich der geleisteten Reservierungszahlung sind zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung an den Verkäufer zu zahlen.
- 70 % (zzgl. zusätzlicher Kosten) sind dem Verkäufer bei Übergabe der Einheit zu zahlen.
Grundstücksanteil, Erschliessungskosten, Baukosten gemäss den Spezifikationen, zusätzliche Baukosten wie Genehmigungen, Anschlussgebühren usw.
Die Grundbuch- und Notargebühren, die der Käufer zum Zeitpunkt der Bescheinigung anteilig bezahlt, betragen 0,3 % des Gesamtkaufpreises für den Käufer (einschliesslich FF&E und OS&E sowie Parkrechte).
Hypothekenfinanzierungen werden in der Regel von einer Vielzahl Schweizer Banken angeboten, die speziell für TØVA-Wohnungen massgeschneiderte Hypothekenprodukte bereitstellen. Auf Anfrage vermitteln wir Ihnen gerne einen solchen Kontakt.
Eigentümer in TØVA erhalten Zugang zum Vermietungsprogramm der Andermatt Swiss Alps Group, ein vollständig flexibles Vermietungsprogramm, das darauf ausgelegt ist, durch Kurzzeitvermietungen maximale Erträge zu erzielen.
Eigentümer in TØVA profitieren von einer Vielzahl von Rabatten und Mitgliedschaften in der Andermatt Swiss Alps Group.
Aufgrund eines Beschlusses der Schweizer Regierung vom 21. Dezember 2007 sind Wohnungen und Häuser in Andermatt Reuss von der Sonderbewilligungspflicht nach der Lex Weber befreit. Das bedeutet, dass alle Nicht-Schweizer-Investoren ohne besondere Genehmigung und ohne Einschränkungen Häuser in Andermatt Reuss kaufen können. mDie Befreiung ist bis mindestens Ende 2040 garantiert. Darüber hinaus unterliegen die Wohnungen in Andermatt Reuss nicht den Bestimmungen des Zweitwohnungsgesetzes (das den Bau von Zweitwohnungen auf 20 % der Gesamtzahl der Wohnungen in einer Gemeinde begrenzt), da dieses Gesetz erst nach Genehmigung des Masterplans (Siedlungsentwicklungsplan) verabschiedet wurde.
Wir bieten Ihnen eine erstklassige Ausstattung für alle Apartments, die mit grösster Sorgfalt entworfen wurden. Als Käufer haben Sie jedoch die Möglichkeit, aus einer Reihe von möglichen Upgrades zu wählen, die auf Ihre Bedürfnisse und persönlichen Vorlieben zugeschnitten sind. Bitte beachten Sie, dass die Durchführbarkeit von Upgrades (und allen zusätzlichen Optionen) von der Phase des Bauprozesses abhängt und nur dann umgesetzt werden kann, wenn sie rechtzeitig angefordert werden.
Die unten aufgeführten Informationen basieren auf dem aktuellen Planungsstand, den entsprechenden Kalkulationen und den aktuell gültigen und anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Wir behalten uns das Recht vor, kleinere Änderungen vorzunehmen. Die fotorealistischen Darstellungen des Gebäudes sollen einen Eindruck der geplanten Struktur vermitteln. Sie sind in Bezug auf verwendete Materialien, Farben, Armaturen, Strukturgestaltung, Umgebung oder Landschaftsgestaltung nicht bindend. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen (das Aussenmaterial- und Farbkonzept muss von den örtlichen Behörden überprüft und genehmigt werden).


